Besteuerung von niederländischen Pensionen und Leistungen ab Januar 2019

Sie wohnen in Deutschland und erhalten eine Rente oder Leistung aus den Niederlanden (AOW, WIA, WAO, ANW, Betriebsrente, Leibrente)? In diesem Fall haben Sie möglicherweise zu Unrecht in den Niederlanden Steuern über diese Leistung gezahlt. Diese Renten und Leistungen müssen in den Niederlanden versteuert werden, wenn die kombinierten Renten aus den Niederlanden höher sind als 15.000 € brutto pro Jahr. Beamtenrenten sind hiervon ausgeschlossen, die werden immer in den Niederlanden besteuert.

Ist Ihre Rente aus den Niederlanden weniger als 15.000 € brutto pro Jahr? Über diese Rente sind Sie dann in Deutschland steuerpflichtig. Die Instanzen in den Niederlanden sind jedoch verpflichtet, die Quellensteuer auf die Rente einzubehalten. Deshalb können Sie bei den niederländischen Steuerbehörden die Befreiung von der Quellensteuer auf Ihre Rente beantragen. Die niederländischen Steuerbehörden werden dann Ihrer Rentenbehörde in eine Entscheidung mitteilen, dass sie keine Lohnsteuer einbehalten dürfen.

Der Antrag auf Befreiung kann nicht für Vorjahre, sondern erst ab dem laufenden Jahr gestellt werden. Wenn Sie zu Unrecht Steuern auf Ihre Rente oder Leistung gezahlt haben, können Sie in den Niederlanden für dieses Jahr eine Steuererklärung einreichen, um diese zurückzufordern.

Eine Reihe von Leistungseinrichtungen in den Niederlanden haben zu Unrecht bereits ab Januar 2019 ausgestellte Freistellungserklärungen nicht berücksichtigt. Wenn die Steuer oder Lohnsteuer ab Januar 2019 einbehalten wird, wenden Sie sich bitte an diese Stelle, um das korrigieren zu lassen.

Weitere Informationen erhalten Sie an den Grenzinfopunkten entlang der deutsch-niederländischen Grenze.

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