Impfnachweis läuft ohne Booster ab

2. Februar 2022

Die EU-Länder haben sich darauf geeinigt, die Gültigkeitsdauer der Impfnachweis zu verkürzen. Liegt die letzte Impfung mehr als 9 Monate zurück, ist der Nachweis nicht mehr gültig. Diese Verordnung ist am 1. Februar in Kraft getreten. Sobald ein Booster nachgeholt wird, ist der Impfnachweis wieder gültig. Die Länder haben diese Maßnahme eingeführt, um die Zahl der Infektionen zu verringern.

Es gibt kleinere Unterschiede zwischen den Ländern, wobei in Deutschland etwas strengere Maßnahmen gelten. Die Impfung mit Johnson & Johnson gilt als Einzelimpfung, was bedeutet, dass eine zusätzliche Impfung erforderlich ist. Auch gibt es in Deutschland eine niedrigere Altersgrenze.

Zugang mit Impfnachweis

Die EU-Länder legen die Bedingungen für den Zugang mit Impfnachweis selbst fest. Hier gibt es große Unterschiede zwischen Belgien, Deutschland und den Niederlanden. In Deutschland ist dies ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Gültige Impfnachweise

Erforderlich für einen gültigen Nachweis

Bedingungen

Allgemein: Zwischen der 2. Impfung (oder Jansen) und der Auffrischungsimpfung müssen mindestens 2 Wochen liegen.

Gültig in:

Impfung + Impfung + Booster

Nicht älter als 9 Monate nach der zweiten Impfung. Ab Booster sofort gültig

D, B und NL

Impfung + Genesen + Booster

Nicht älter als 6 Monate nach Nachweis der Genesung, nach Booster direkt gültig

D, B und NL

Genesen + Impfung + Booster

Nicht älter als 9 Monate nach der Impfung. Ab Booster sofort gültig

D, B und NL

Johnson&Johnson + Booster

Nicht älter als 9 Monate nach der Impfung. Ab Booster sofort gültig

B und NL

Johnson&Johnson + Genezen + booster

Nicht älter als 6 Monate nach Nachweis der Genesung, nach Booster direkt gültig

D, B und NL

Genesen + Johnson&Johnson + Booster

Nicht älter als 9 Monate nach Johnson&Johnson. Unmittelbar gültig mit Booster

D, B und NL

Johnson&Johnson + Impfung + Booster

Nicht älter als 9 Monate nach der zweiten Impfung. Ab Booster sofort gültig

D, B und NL

Altersunterschied: In B und NL benötigen Kinder unter 12 Jahren keine gültige Bescheinigung (EU-Vorschrift), in D sind das Kinder unter 6 Jahren.

Gültigkeit: des PCR-Tests 72 Stunden, Antigentest 24 Stunden (außer für B, 36 Stunden)

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