Neues europäisches Portal für Meldungen im internationalen Verkehr

19. April 2022

Im Ausland ansässige Transportunternehmen, die Fahrer in den Niederlanden fahren lassen (mit Be- oder Entladung in den Niederlanden), sind meldepflichtig. Der Fahrer gilt in Bezug auf den in den Niederlanden zurückgelegten Teil der Strecke als entsandter Fahrer. Transportunternehmen müssen ihre Fahrer über postendworkers.nl melden.

Seit dem 2. Februar 2022 ist es jedoch auch für ausländische Transportunternehmen möglich, ihre Fahrer über ein europäisches Portal zu melden. Die Registrierung über postedworkers.nl ist dann nicht mehr nötig.

Die Möglichkeit, eine Entsendungserklärung über das europäische Portal abzugeben, gilt für alle Transportunternehmen, deren Mitarbeiter auf der Grundlage eines Beförderungsvertrags Kabotage- oder Drittlandstransporte (auch als Dreiländerverkehr oder nicht bilateraler Verkehr bezeichnet) in den Niederlanden durchführen. Es wird erwartet, dass die Nutzung des europäischen Portals für Transportunternehmen bis Ende 2022 ohnehin verpflichtend wird.

Eine Online-Schulung zu diesem neuen europäischen Portal für Unternehmer in verschiedenen Sprachen finden Sie hier: Road Transport – Posting Declaration

Wenn die Be- und Entladung (transito) nicht in den Niederlanden stattfindet, brauchen Sie keine Meldung über postedworkers.nl oder über das europäische Portal abzugeben.

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