Nach Angaben des Robert Koch Instituts gelten die Niederlande ab Sonntag, 8. August 2021, nicht mehr als Hochrisikogebiet – ausgenommen hiervon sind weiterhin die überseeischen Teile.
Wer nun also aus den Niederlanden nach Deutschland einreist, muss keine digitale Einreiseanmeldung mehr ausfüllen und hat auch keine Quarantänepflicht. Allerdings gilt in der Regel eine Nachweispflicht (Genesen, Geimpft oder Getestet).
Entsprechend der seit dem 1. August 2021 in Deutschland geltenden Einreise-Verordnung haben Reiserückkehrer eine Nachweispflicht (Geimpft, Genesen oder Getestet), auch wenn sie aus Nicht-Risikogebieten einreisen. Alle Personen ab 12 Jahren müssen bei Einreise – unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels –, solange sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind, einen negativen Corona-Test vorweisen. Ein PCR-Test darf dabei grundsätzlich nicht älter als 72 Stunden sein und ein Schnelltest nicht älter als 48 Stunden. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Ausnahmen von der Nachweispflicht gelten für
- Transportpersonal
- Grenzpendler (sofern sie nicht aus der Luft einreisen)
- Personen im sogenannten kleinen Grenzverkehr (Personen die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten bzw. nach weniger als 24h wieder in Deutschland einreisen)
Eine verständliche Kurzübersicht über die Corona-Einreiseregeln finden Sie als Download unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-neue-einreisevo.html