Niederlande: eHerkenning auch für ausländische Unternehmen ohne Registrierung bei der Kamer van Koophandel

27. November 2024

Die eHerkenning ist eine digitale Kennung, die von Unternehmen und Organisationen in den Niederlanden verwendet wird, um sich sicher bei Online-Portalen von Regierungsbehörden und anderen Organisationen anzumelden. Sie ist vergleichbar mit einer DigiD, richtet sich jedoch speziell an Organisationen. Mit einer eHerkenning können Unternehmen beispielsweise Steuererklärungen einreichen, Subventionen beantragen oder mit dem Zoll kommunizieren.

Ein ausländischer Arbeitgeber, der Mitarbeiter in den Niederlanden beschäftigt, benötigt beispielsweise eine eHerkenning, um die Lohnsteuer (Loonheffing) in den Niederlanden abführen zu können. Bis Anfang dieses Jahres war es für ein ausländisches Unternehmen ohne Eintragung im Handelsregister der Kamer van Koophandel nicht möglich, eine eHerkenning zu beantragen. Dies hat sich nun geändert.

Um eine eHerkenning (Sicherheitsstufe 3) ohne Handelskammernummer zu beantragen, benötigen Sie eine Steuernummer (Registrierungsnummer). Dies ist die 9-stellige Nummer, unter der Sie bei der niederländischen Steuer- und Zollverwaltung registriert sind. Um diese Nummer zu erhalten, müssen Sie Ihr ausländisches Unternehmen bei der Steuer- und Zollverwaltung anmelden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Belastingdienst.

Die eHerkenning muss bei einem anerkannten Anbieter beantragt werden. Es gibt sechs anerkannte Anbieter. Eine Übersicht über diese Anbieter und die notwendigen Schritte finden Sie auf der Informationsseite von eHerkenning. Als ausländisches Unternehmen, das Zahlungen in den Niederlanden leisten muss, sind Sie nicht zwingend auf die eHerkenning angewiesen. Sie können beispielsweise auch einen Vermittler mit der Abgabe Ihrer Lohnsteuererklärung beauftragen.

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