Im Jahr 2021 ändert sich Einiges im Bereich der steuerlichen Maßnahmen ändern. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über einige der wichtigsten Änderungen.
Niedrigerer Basissatz der Einkommensteuer
Der Grundsteuersatz der Einkommenssteuer wird 2021 von 37,35% auf 37,10% sinken. Dieser Satz gilt für Einkommen bis zu 68.507 €. Sowohl Berufstätige als auch Sozialhilfeempfänger werden davon profitieren.
Grunderwerbsteuer
Das Kabinett verbessert den Zugang für junge Menschen zum Wohnungsmarkt. Ab 2021 zahlen Hauskäufer unter 35 Jahren, die ein Haus kaufen und selbst einziehen, keine Grunderwerbssteuer. Dadurch sparen sie 2% des Kaufpreises. Ab dem 1. April 2021 gilt die zusätzliche Bedingung, dass das Haus nicht teurer sein darf als 400.000 €. Käufer im Alter von 35 Jahren oder älter, die in dem Haus wohnen werden, zahlen 2%. Andere Käufer, wie z.B. Investoren, zahlen 8%.
Sparen
Sparer und Kleinanleger mit einem Vermögen von bis zu 50.000 € (bzw. 100.000 € bei einem Steuerpartner) zahlen ab 2021 keine Steuern mehr auf dieses Vermögen. Der Steuersatz wird jedoch leicht von 30% auf 31% steigen. Die Zahl der Kleinsparer und Anleger, die Box-3-Steuer zahlen, wird also um fast 1 Million Menschen sinken. Und es bedeutet, dass jeder mit Ersparnissen oder angelegtem Vermögen bis zu 220.000 € (oder 440.000 € mit einem Steuerpartner) weniger Steuern darauf zahlen wird.
Steuergutschriften
Durch das Vorziehen der Erhöhung des Tarifnachlasses für Arbeitnehmer (arbeidskorting) wird sich Arbeit im nächsten Jahr mehr auszahlen. Davon profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige. Diese Erhöhung ist zusätzlich zu einer bereits geplanten Erhöhung für 2021. Der allgemeine Tarifnachlass (algemene heffingskorting) wird um 126 € erhöht. Im Jahr 2021 wird der Grundsteuersatz der Einkommensteuer von 37,35% auf 37,10% sinken. Schließlich wird auch die Steuergutschrift für ältere Menschen erhöht.
Im Jahr 2021 wird die maximale einkommensbezogene Kombinationssteuergutschrift (IACK) um 66 € auf 2.815 € reduziert. Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs hat eine größere Gruppe von Mit-Eltern Anspruch auf den IACK-Kredit. Um den IACK bezahlbar zu halten, wird das Kabinett daher diesen Abzug einmalig im Jahr 2021 reduzieren.
Mehr Informationen
Weitere Informationen und einen vollständigen Überblick über alle Änderungen finden Sie auf der Website der niederländischen Regierung.