Einstufung der Niederlande als Risikogebiet
Bisher zählten die Niederlande aus deutscher Sicht nicht mehr zu den Risikogebieten. Nun haben sich jedoch wieder Änderungen in der Beurteilung der Situation ergeben. Mit Wirkung zum 18. Juli veröffentlichte das Robert Koch-Institut (RKI) eine neue Einteilung der Risikogebiete, in der sie die Niederlande ab Sonntag wieder als Risikogebiet einstufen.
Unterscheidung von Risikogebieten in Deutschland
Grundsätzlich wird zwischen normalen Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten unterschieden. Hochinzidenzgebiete sind Risikogebiete, in denen eine besonders hohe Zahl an Neuansteckungen mit SARS-CoV-2 besteht. Virusvariantengebiete sind Risikogebiete, in denen bestimmte Varianten des Coronavirus verbreitet aufgetreten sind.
Die jeweils aktuellen Listen aller drei Risikogebietstypen finden sich auf der Webseite des RKI. Die Niederlande zählen nun wieder zu den normalen Risikogebieten.
Einreise aus einem Risikogebiet
Für die Einreise aus einem normalen Risikogebiet gelten die folgenden Regeln:
- Anmeldepflicht im Einreiseportal unter einreiseanmeldung.de. Über dieses
Portal können, falls notwendig, auch die nötigen Nachweise (Testergebnis, Impf- oder
Genesenennachweis) an die zuständigen Behörden übermittelt werden.
- Quarantänepflicht für 10 Tage nach der Einreise. Die Quarantäne kann jederzeit
beendet werden oder muss gar nicht erst angetreten werden, wenn die Einreisenden
ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis durch das
Einreiseportal an die zuständigen Behörden übermitteln.
- Nachweispflicht durch die Vorlage eines negativen Testergebnisses, eines Impf- oder Genesenennachweises spätestens 48 Stunden nach der Einreise. Bei er Einreise auf dem Luftweg muss ein Testergebnis, Impf- oder Genesenennachweis hingegen schon vor dem Abflug vorgelegt werden.
Ausnahmen
Personen in den folgenden Kategorien sind von der Registrierungs-, Quarantäne und Testpflicht befreit:
- Durchreisende
- Transportpersonal
- Personen, die sich für weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten oder sich für weniger als 24 Stunden in den Niederlanden aufgehalten haben (Kleiner Grenzverkehr)
- Grenzpendler und Grenzgänger
- Bei einem Aufenthalt von weniger als 72 Stunden: Personen, die Angehörige 1. Grades, ihre/n Ehe- oder Lebenspartner/in besuchen sowie im Falle von geteiltem Sorgerecht oder Umgangsrecht
- Für Aufenthalte von weniger als 72 Stunden: hochrangige Mitglieder des diplomatischen oder konsularischen Dienstens, von Volksvertretungen oder Regierungen.
Zu weiteren Ausnahmen, siehe § 6 CoronaEinreiseV.
Weitere Informationen
Die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen informieren auf ihren Internetseiten über die Vorschriften, die bei Einreise aus einem Risikogebiet zu beachten sind. Das Bundesgesundheitsministerium informiert auf folgender Website über Vorschriften für Reisende und das Auswärtige Amt hier.
Offizielle Hotlines:
Niederlande: Publieksinformatienummer der Rijksoverheid: Tel. aus NL: 0800 1351; aus D: +31 (0) 20 205 13 51 (zwischen 8 und 20 Uhr erreichbar)
Niedersachsen: Bürgerhotline: Tel.: +49 (0) 511 120 6000 (montags bis freitags 8 bis 18 Uhr, samstags: 10 bis 15 Uhr)
Nordrheinwestfalen: Bürgerhotline +49 (0) 211 / 9119-1001 (montags bis freitags: 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags: 10-18 Uhr)