Neue Regeln zur Versicherung von Praktikantinnen und Praktikanten in den Niederlanden ab 1. September 2025

26. August 2025

Ab dem 1. September 2025 ändern sich in den Niederlanden die Vorschriften zur Versicherung von Praktikantinnen und Praktikanten. Durch diese Änderungen werden vermutlich mehr Studenten unter die niederländische Wlz-Pflichtversicherung fallen. Wer in der Wlz (Wet langdurige zorg) versichert ist, muss verpflichtend eine niederländische Krankenversicherung abschließen.

Regelung bis einschließlich 31. August 2025

Praktikantinnen und Praktikanten, die eine Vergütung in Höhe des niederländischen Mindestlohns oder mehr erhalten, fallen derzeit unter die niederländische Wlz-Pflichtversicherung.

Änderungen ab 1. September 2025

Für Praktikantinnen und Praktikanten aus der EU, dem EWR, der Schweiz oder einem Abkommensstaat, die in den Niederlanden ein Praktikum absolvieren und dafür eine Vergütung erhalten, gelten ab September neue Regeln:

  • Die niederländische Wlz-Pflichtversicherung besteht nur dann, wenn die oder der Praktikant zugleich mindestens in einer weiteren Arbeitnehmerversicherung versichert ist, z. B. nach dem Ziektewet.
  • Ob eine solche Arbeitnehmerversicherung vorliegt, hängt von den konkreten Umständen im Praktikumsbetrieb ab. Informationen hierzu sind im Praktikumsbetrieb oder beim UWV (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen) erhältlich.

Praktikantinnen und Praktikanten aus Drittstaaten

Für Personen, die außerhalb der EU, des EWR, der Schweiz oder eines Abkommensstaates wohnen, bleiben die bisherigen Regeln unverändert.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website der Sociale Verzekeringsbank (SVB).

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