13.02.2025

Beendigung der AOW-Einkommenszulage zum 1. Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 wurde die Einkommenszulage AOW (IOAOW) abgeschafft. Dabei handelte es sich um einen zusätzlichen Betrag zur AOW-Leistung. Die Höhe der Zulage hing von der Anzahl der Jahre ab, in denen eine Person AOW-Anspruch aufgebaut hatte. Im Jahr 2024 lag der maximale IOAOW-Betrag bei 5,50 € brutto pro Monat.

Warum wurde der IOAOW abgeschafft?

Die Abschaffung des IOAOW beruht auf einer Gesetzesänderung. Da die AOW-Leistung an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist, führt eine Erhöhung des Mindestlohns automatisch zu einer Anhebung der AOW.

Im Jahr 2023 wurde der Mindestlohn aufgrund der hohen Inflation im Jahr 2022 zusätzlich erhöht, wodurch auch die AOW-Leistung anstieg. Das vorherige Kabinett entschied daraufhin, dass der IOAOW nicht mehr erforderlich sei und schaffte die Regelung ab.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zur Abschaffung der AOW-Einkommenszulage finden Sie auf der Website der Sozialversicherungsbank (SVB).

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