Das Land Nordrhein-Westfalen hat entschieden, beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufung gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen zur Corona-Soforthilfe-NRW 2020 einzulegen. Das teilt das zuständige Ministerium in einer Pressemeldung mit.
Das Ministerium begründet die Berufung wie folgt: „Die unterschiedlichen Urteile der Gerichte führen zu unterschiedlichen Rechtsfolgen im Hinblick auf die erlassenen Ausgangs- und Schlussbescheide. Eine mögliche daraus resultierende Ungleichbehandlung wollen wir durch eine Berufungsentscheidung vermeiden.“
In NRW seien bei den Verwaltungsgerichten rund 2.500 Klagen gegen die Schlussbescheide eingelegt worden. Die Verwaltungsgerichte haben in insgesamt elf repräsentativen Verfahren entschieden und insbesondere die Vorläufigkeit der Bewilligungsbescheide und den Maßstab des Liquiditätsengpasses nicht akzeptiert. Die Urteile sind bisher nicht rechtskräftig.
Weitere Informationen zum Rückmeldeverfahren und den Auswirkungen der Urteile erhalten Betroffene unter: www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020.