Schluss mit der Maskenpflicht im ÖPNV sowie Ende der Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion, das bringt der 1. Februar 2023 für Menschen in NRW mit. Die Landesregierung lässt die Test- und Quarantäneverordnung entsprechend Ende Januar auslaufen. Das bedeutet auch, das Ende der Testregelungen für Schulen und Kindergärten. Noch bestehende Schutzmaßnahmen werden sich ab dann auf Einrichtungen mit verwundbaren Personengruppen konzentrieren (auf Bundesebene geregelt). Die meisten anderen Bundesländer verfahren ähnlich.
Da es keine Isolationspflicht mehr gibt, appelliert das Land an die Eigenverantwortung der Menschen.
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