Wir bilden uns zu Arbeitsunfähigkeit und Wiedereingliederung in den Niederlanden weiter. Durch viele Fallbeispiele, aktuelle Rechtsprechung und die Einschätzung einer externen Expertin werden wir Sie danach noch besser informieren können.
Ihr Anliegen können Sie uns trotzdem jederzeit über das Anfrageformular auf unserer Webseite senden oder sprechen Sie uns auf den Anrufbeantworter: 0049 2161 6985 503. Am Donnerstag rufen wir Sie zurück.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!