Belgien – Änderungsverfahren Anmeldung bei der belgischen Gemeinde für EU-Bürger
Wenn sich ein EU-Bürger in Belgien niederlassen möchte, muss er sich bei der zuständigen belgischen Gemeinde anmelden. Seit dem 1. September dieses Jahres muss er dabei sofort alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, vorher galt dafür eine Frist von maximal 3 Monaten. Quelle: vreemdelingenrecht.be, Nachrichten, 21. August 2025 Verfügbar unter: https://www.vreemdelingenrecht.be/nieuws/verblijfsaanvraag-unieburgers-alleen-mogelijk-na