Ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, gilt in nahezu allen niedersächsischen Kommunen die Warnstufe 2. Dies hat zur Folge, dass in beinahe allen Bereichen des öffentlichen Lebens die Regel 2G plus gültig ist. Der Zugang zu vielen Veranstaltungen im Innenbereich, wie beispielsweise der Gastronomie, ist damit nur noch mit einem Nachweis über eine Impfung oder Genesung sowie zusätzlich einem aktuellen negativen Corona – Testergebnis möglich. Außerdem besteht in allen Bereichen die Pflicht, eine FFP2 Maske zu tragen. Mehr zur Warnstufe 2 ist auf folgender Grafik des Landes Niedersachsen zu sehen.