GrenzInfoPunkte veranstalten kostenlose Web-Seminare am 16. und 17. August
Das Thema Erbrecht kann – erst recht im grenzüberschreitenden Kontext – schnell sehr kompliziert werden. Was passiert beispielsweise, wenn man als Niederländer in Deutschland wohnt und eine Erbschaft aus den Niederlanden erhält? In welchem Land ist dann die Erbschaftssteuer zu zahlen? Und wie stellt man sicher, dass die Angelegenheiten, die das eigene Erbe betreffen, richtig geregelt sind, wenn man als Deutscher in den Niederlanden wohnt? Da in der Grenzregion viele Menschen im Nachbarland Familienangehörige haben und daher früher oder später mit dieser Herausforderung konfrontiert werden könnten, organisieren die GrenzInfoPunkte am 16. und 17. August zwei Web-Seminare zum grenzüberschreitenden Erbrecht. Die Teilnahme ist kostenlos.
In den beiden Web-Seminaren erklärt Branko Reumkens, Partner und Notar in der Kanzlei LexQuire Tax & Law, die wichtigsten Regelungen und Fallstricke zu diesem Thema. Er kennt sich sowohl im deutschen als auch im niederländischen Recht aus. Das Thema grenzüberschreitende Erbschaft liegt ihm besonders am Herzen.
Anmeldung und weitere Infos
Beide Web-Seminare beginnen um 16.30 Uhr. Zunächst findet am Mittwoch, 16. August, ein Vortrag in deutscher Sprache statt. Reumkens beleuchtet dann die Situation von Deutschen, die in den Niederlanden wohnen. Das Web-Seminar am Donnerstag, 17. August, richtet sich an Niederländer, die in Deutschland wohnen und wird auf Niederländisch gehalten. Interessierte können sich über ein Online-Formular für das deutsche (www.grenzinfo.eu/webinar-erbrecht-wohnen-nl) und niederländische Web-Seminar (www.grenzinfo.eu/webinar-erbrecht-wohnen-de) kostenlos anmelden. Sie erhalten anschließend einen Einladungslink zur Teilnahme an dem Web-Seminar via Zoom. Nach dem Vortrag besteht die Möglichkeit, allgemeine Fragen zum grenzüberschreitenden Erbrecht zu stellen. Aus Zeitgründen kann jedoch nicht auf konkrete, persönliche Situationen eingegangen werden.
Die Mitarbeiter der GrenzInfoPunkte können Sie nicht zum Erbrecht beraten, wenden Sie sich dazu bitte an Ihren eigenen Notar.