Webseminar: Was ist bei Personal aus den Niederlanden zu beachten?

30. Mai 2022

GrenzInfoPunkte veranstalten kostenloses Web-Seminar für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Was ist bei Personal aus den Niederlanden zu beachten?

Spätestens der Fachkräftemangel hat dafür gesorgt, dass viele Unternehmen bei der Personalsuche auch einen Blick in die Niederlande werfen. Ein sinnvoller Ansatz, denn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Nachbarland können neue Perspektiven einbringen oder einen neuen Markt eröffnen. Aufgrund unterschiedlicher Gesetze und Regelungen müssen jedoch eine Reihe von Punkten beachtet werden – beispielsweise wo welche Steuern gezahlt werden müssen und wie es sich mit Homeoffice im grenzüberschreitenden Kontext verhält. Aspekte, die am besten frühzeitig abgeklärt werden sollten. Unterstützung und Beratung dabei bieten die fünf GrenzInfoPunkte entlang der deutsch-niederländischen Grenze. Am Dienstag, 14. Juni, organisieren sie von 15.30 bis 16.30 Uhr ein Web-Seminar, das sich an deutsche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber richtet. Die Teilnahme ist kostenlos.

Ausnahmeregelung läuft aus

Bis zum 30. Juni 2022 gilt aufgrund der Corona-Krise noch eine Ausnahme für die grenzüberschreitenden Sozialversicherungsvorschriften und die Steuerpflicht. Diese Ausnahmeregelung, die vor allem das Arbeiten im Homeoffice erleichtern soll, greift ab dem 1. Juli nicht mehr – und dann ist es sehr wichtig, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf der einen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der anderen Seite entsprechende Vereinbarungen miteinander treffen. „Sie sollten besprechen, welche Möglichkeiten bestehen und die Absprache schriftlich fixieren, damit keine Missverständnisse entstehen“, rät GrenzInfoPunkt-Beraterin Julia Dillmann.

Folgen für Arbeitgeber

„Wer zwar in Deutschland angestellt ist, für das Unternehmen aber (teils) in den Niederlanden tätig ist, arbeitet in zwei Ländern. Dann muss geprüft werden, welches Land für die Sozialversicherung zuständig ist.“ Das kann weitreichende Folgen haben: „Wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in den Niederlanden sozialversichert ist, muss der Arbeitgeber im Krankheitsfall 104 statt den in Deutschland üblichen sechs Wochen teilweise den Lohn fortzahlen.“ Ein weiterer Unterschied: Wenn ein Einwohner der Niederlande, der in Deutschland angestellt ist, in den Niederlanden arbeitet, muss die Lohnsteuer in der Regel in den Niederlanden bezahlt werden. Das hat nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für die Unternehmen, Konsequenzen, erläutert Dillmanns Kollegin Denise Leenders: „Die Firma ist für die korrekten Lohnabzüge und die Beitragszahlungen verantwortlich.“

Das Web-Seminar geht auf viele Fragen ein, die sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stellen sollten: „Welche Beiträge müssen wo gezahlt werden? Und wie verhält es sich konkret mit der Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall?“, listet Leenders zwei Beispiele auf, die thematisiert werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben während der einstündigen Veranstaltung die Möglichkeit, sich schnell und umfassend darüber zu informieren, was sie beachten müssen, wenn sie niederländisches Personal beschäftigen. Zudem können sie Fragen stellen, die von den Expertinnen und Experten der GrenzInfoPunkte unmittelbar beantwortet werden.

Anmelden

Wer am Dienstag, 14. Juni, von 15.30 bis 16.30 Uhr an dem Web-Seminar teilnehmen möchte, kann sich bis zum 13. Juni per E-Mail an gip@mediamixx.eu anmelden. Einen Tag zuvor, am Montag, 13. Juni, findet zudem ein Web-Seminar statt, das sich an niederländische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber richtet, die Personal aus Deutschland beschäftigen.

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