Zum 1. Januar 2026 treten in den Niederlanden, Deutschland und Belgien mehrere wichtige Änderungen in Kraft, die insbesondere für Menschen relevant sind, die grenzüberschreitend wohnen oder arbeiten. Betroffen sind unter anderem der Mindestlohn, das Kindergeld sowie die Einkommensgrenze für Minijobs. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und zeigen, worauf Grenzgängerinnen und Grenzgänger achten sollten.
Mindestlohn 2026: Erhöhung in den Niederlanden, Deutschland und Belgien
Niederlande
Der niederländische Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2026 angehoben. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 21 Jahren beträgt er dann14,71 Euro pro Stunde.
Der Mindestlohn in den Niederlanden wird zweimal jährlich angepasst – jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli.
Die genauen Beträge für jüngere Altersgruppen sowie weiterführende Informationen stellt die niederländische Regierung auf der Website der Rijksoverheid zur Verfügung.
Deutschland
Auch in Deutschland steigt der gesetzliche Mindestlohn. Ab dem 1. Januar 2026 gilt 13,90 Euro brutto pro Stunde.
Das entspricht einer Erhöhung um 1,08 Euro gegenüber dem Jahr 2025. Diese Anhebung hat nicht nur Auswirkungen auf reguläre Beschäftigungsverhältnisse, sondern auch auf Minijobs.
Minijob-Grenze in Deutschland steigt auf 603 Euro
Durch den höheren Mindestlohn wird auch die Einkommensgrenze für Minijobs angepasst. Seit dem 1. Januar 2026 liegt sie bei 603 Euro brutto pro Monat (zuvor 556 Euro).
Damit können Minijobberinnen und Minijobber mehr verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Die neue Grenze ermöglicht weiterhin eine Arbeitszeit von bis zu ca. 10 Stunden pro Woche.
Ohne diese Anpassung hätten Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren müssen. Über wichtige Besonderheiten, die bei der Annahme eines Minijobs zu beachten sind, haben wir bereits in einem früheren Artikel informiert.
Belgien
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern gibt es in Belgien keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Stattdessen wird der Mindestlohn durch Kollektivverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern geregelt. Da diese Vereinbarungen auf Branchenebene abgeschlossen werden, kann der Mindestlohn je nach Wirtschaftssektor unterschiedlich ausfallen.
Zum 1. Januar 2026 wurde das sogenannte garantierte durchschnittliche Mindestmonatseinkommen (GGMMI) angehoben. Es beträgt nun 2.154,11 Euro brutto pro Monat bei einer Vollzeitbeschäftigung von 38 Stunden pro Woche. Das entspricht einem Stundenlohn von rund 13,08 Euro brutto.
Kindergeld 2026: Erhöhungen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien
Niederlande: Kinderbijslag wird erhöht
Auch in den Niederlanden steigt das Kindergeld (kinderbijslag). Die neuen Beträge gelten ab dem 1. Januar 2026 und werden erstmals Anfang April 2026 ausgezahlt.
Neue kinderbijslag-Beträge ab 2026:
| Alter des Kindes | Betrag pro Quartal |
| 0 bis 5 Jahre | 295,07 € |
| 6 bis 11 Jahre | 358,30 € |
| 12 bis 17 Jahre | 421,53 € |
Deutschland: Kindergeld steigt ab Januar 2026
Der Deutsche Bundestag hat eine Erhöhung des Kindergeldes beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Monat und Kind.
Weitere Details finden sich auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Belgien: (Noch) Keine Indexierung der Familienleistungen
Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern wurden die belgischen Familienleistungen nicht zum 1. Januar 2026 indexiert. Die Anpassung der Beträge erfolgte bereits zu einem früheren Zeitpunkt und unterscheidet sich je nach Region.
In Flandern wurden die Beträge des flämischen Groeipakets bereits im September 2025 indexiert. In Wallonien und in Brüssel fand die Indexierung der Familienleistungen im Februar 2025 statt. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde die Indexierung der Familienleistungen für die Jahre 2025 und 2026 ausgesetzt.
Seitdem wurden keine weiteren Anpassungen zum 1. Januar 2026 vorgenommen. Die aktuell geltenden, indexierten Beträge sind auf unserer Website zu finden.