Testpflicht in Deutschland für ungeimpfte Reiserückkehrer

3. August 2021

Ausnahmen für Grenzpendler und den „kleinen Grenzverkehr“

Nach Angaben des Robert Koch Instituts gelten die Niederlande ab Sonntag, 8. August 2021, nicht mehr als Hochrisikogebiet – ausgenommen hiervon sind weiterhin die überseeischen Teile.

Seit dem 1. August 2021 ist in Deutschland die neue Einreise-Verordnung in Kraft.
Für Reiserückkehrer bedeutet das, auch wenn sie nicht aus einem Risikogebiet kommen: Die Nachweispflicht (Geimpft, Genesen oder Getestet) gilt nicht mehr nur für Reisende, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen, sondern auch für Reisen mit dem Auto, Bus, Bahn oder Schiff. Alle Personen ab 12 Jahren müssen bei Einreise, solange sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind, einen negativen Corona-Test vorweisen. Ein PCR-Test darf dabei grundsätzlich nicht älter als 72h sein und ein Schnelltest nicht älter als 48h.
Kinder unter 12-Jahren sind von der Testpflicht befreit. Bei Voraufenthalt in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet müssen sich jedoch auch Kinder unter 12 Jahren in Quarantäne begeben. Hier gelten dieselben Regeln wie bei Erwachsenen. Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet werden Kinder unter 12 Jahren jedoch ab dem 1. August 2021 nach 5 Tagen automatisch von der Quarantäne befreit. Bislang war hierfür ein Testnachweis nötig.

Was bedeutet das für den Grenzübertritt zwischen Deutschland und den Niederlanden bzw. Belgien?

Solange die Niederlande als Hochrisikogebiet eingestuft ist, gelten weiterhin die verschärften Bedingungen und die Ausnahmeregelungen, die wir in unserer News vom 26.7.2021 detailliert beschrieben haben: https://grenzinfo.eu/deutschland-stuft-die-niederlande-wieder-als-hochinzidenzgebiet-ein/

Wer aus Belgien einreist muss keine digitale Einreiseanmeldung machen und hat keine Quarantänepflicht sondern lediglich die Nachweispflicht (Genesen, Geimpft oder Getestet).

Ausnahmen für die Einreise aus Belgien (=Nicht-Risikogebiet):

 

Grenzpendler (sofern sie nicht aus der Luft einreisen) wie auch der „kleine Grenzverkehr“ (Personen die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten bzw. nach weniger als 24h wieder in Deutschland einreisen) sind weiterhin von der Nachweispflicht befreit.

Was ist ein Hochrisikogebiet?

Die Einteilung der Kategorien ist vereinfacht worden: Die Kategorie des einfachen Risikogebietes entfällt. Seit dem 1. August gibt es nur noch die Kategorien Virusvariantengebiet, Hochrisikogebiet und Sonstige Gebiete. Aus Hochinzidenzgebieten wurden Hochrisikogebiete.
Die Niederlande fällt daher jetzt in die Kategorie „Hochrisikogebiet“.
Belgien ist weder Virusvariantengebiet noch Hochrisikogebiet und fällt unter die Kategorie „Sonstige Gebiete“.

Eine verständliche Kurzübersicht über die Corona-Einreiseregeln finden Sie als Download unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-neue-einreisevo.html

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