GrenzInfoPunkte veranstalten kostenlose Webseminare am 25. Juni
Das Thema Erbrecht kann – erst recht im grenzüberschreitenden Kontext – schnell sehr kompliziert werden. Was passiert beispielsweise, wenn man als Niederländer in Deutschland wohnt und eine Erbschaft aus den Niederlanden erhält? In welchem Land ist dann die Erbschaftssteuer zu zahlen? Und wie stellt man sicher, dass die Angelegenheiten, die das eigene Erbe betreffen, richtig geregelt sind, wenn man als Deutscher in den Niederlanden wohnt? Da in der Grenzregion viele Menschen im Nachbarland Familienangehörige haben und daher früher oder später mit dieser Herausforderung konfrontiert werden könnten, organisieren die GrenzInfoPunkte am 25. Juni zwei Webseminare zum grenzüberschreitenden Erbrecht. Die Teilnahme ist kostenlos.
In den beiden Webseminaren erklärt Branko Reumkens, Partner und Notar in der Kanzlei LexQuire Tax & Law, die wichtigsten Regelungen und Fallstricke zu diesem Thema. Er kennt sich sowohl im deutschen als auch im niederländischen Recht aus. Das Thema grenzüberschreitende Erbschaft liegt ihm besonders am Herzen.
Anmeldung und weitere Infos
Beide Webseminare finden am 25. Juni statt.
- Das deutschsprachige Webseminar für in den Niederlanden lebende Deutsche beginnt um 15:30 Uhr und dauert bis 16:30 Uhr. Dieses Webseminar richtet sich an Deutsche, die in den Niederlanden leben. Wenn Sie an diesem kostenlosen deutschsprachigen Webseminar interessiert sind, melden Sie sich bitte über das Online-Formular an: www.grenzinfo.eu/webinar-erbrecht-wohnen-nl
- Das niederländischsprachige Webseminar für in Deutschland lebende Niederländer beginnt um 17:30 Uhr und dauert bis 18:30 Uhr. Dieses Webseminar richtet sich an Niederländer, die in Deutschland leben. Wenn Sie sich für dieses kostenlose niederländischsprachige Webseminar interessieren, melden Sie sich bitte über das Online-Formular an: www.grenzinfo.eu/webinar-erbrecht-wohnen-de
Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Einladungslink zur Teilnahme an dem Seminar via Zoom. Nach dem Vortrag besteht die Möglichkeit, allgemeine Fragen zum grenzüberschreitenden Erbrecht zu stellen. Aus zeitlichen Gründen besteht jedoch keine Möglichkeit, auf konkrete, persönliche Situationen einzugehen.
Die Mitarbeiter der GrenzInfoPunkte können Sie nicht zum Erbrecht beraten, wenden Sie sich dazu bitte an Ihren eigenen Notar.