Änderungen in Belgien ab dem 1. August 2026

11. August 2026

Zum 1. August 2026 treten einige wichtige Änderungen im belgischen Arbeitsrecht in Kraft. Besonders hervorzuheben sind die Verkürzung der Kündigungsfrist während der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses sowie die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.

Kürzere Kündigungsfrist während der ersten sechs Monate

Für Arbeitsverträge, die am oder nach dem 1. August 2026 beginnen, gilt während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses eine Kündigungsfrist von nur einer Woche. Dies gilt sowohl für Kündigungen durch den Arbeitgeber als auch für Eigenkündigungen durch den Arbeitnehmer. Dieselbe einwöchige Kündigungsfrist gilt auch im Falle einer Gegenkündigung.

Bislang verlängerte sich die Kündigungsfrist bereits nach den ersten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von drei bis sechs Monaten konnte dies eine Kündigungsfrist von bis zu fünf Wochen bedeuten. Für Arbeitsverhältnisse, die bereits vor dem 1. August 2026 bestanden, gilt weiterhin die bisherige Regelung; eine Änderung der Kündigungsfrist tritt für diese Verträge nicht ein.

Erhöhung des Mindestlohns

Ebenfalls zum 1. August 2026 wird das Garantierte Durchschnittliche Monatliche Mindesteinkommen (GGMMI) erhöht. Der GGMMI steigt auf € 2.233,61 brutto pro Monat.

Dieser Betrag stellt das gesetzliche Minimum dar, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag von mindestens einem Monat erhalten müssen. Dabei wird nicht ausschließlich das Monatsgehalt berücksichtigt. Auch andere Vergütungsbestandteile, wie beispielsweise ein Jahresendbonus oder ein dreizehntes Monatsgehalt, werden bei der Prüfung einbezogen, ob die Mindestlohnvorgaben erfüllt sind.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gewöhnlich weniger als einen Kalendermonat beschäftigt sind, gelten abweichende Regelungen.

Was bedeutet das für Grenzpendler?

Für Grenzpendlerinnen und Grenzpendler, die in Belgien beschäftigt sind, kann die verkürzte Kündigungsfrist mehr Flexibilität beim Antritt einer neuen Arbeitsstelle bieten. Darüber hinaus profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den Mindestlohn beziehen, von der Erhöhung des GGMMI. Dies kann sich positiv auf ihr Bruttoeinkommen und ihre sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche auswirken.

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