Die EU Kommission hat am 21. Dezember 2021 Vorschriften für das digitale COVID-Zertifikat der EU angenommen, mit denen für Reisen innerhalb der EU ein verbindlicher Anerkennungszeitraum von neun Monaten (genau 270 Tage) für Impfzertifikate festgelegt wird.
Mit den neuen Vorschriften für Reisen innerhalb der EU werden die unterschiedlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten harmonisiert. Mit diesem Anerkennungszeitraum werden die Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten berücksichtigt, denen zufolge Auffrischungsimpfungen spätestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie erfolgen sollen. Das Zertifikat bleibt für einen weiteren Zeitraum von drei Monaten über diese sechs Monate hinaus gültig, damit sichergestellt ist, dass die nationalen Impfkampagnen angepasst werden können und die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Auffrischungsdosen haben.
Die neuen Vorschriften über den Anerkennungszeitraum von Impfzertifikaten gelten für Reisezwecke. Wenn die Mitgliedstaaten verschiedene Vorschriften für die Verwendung der Zertifikate auf nationaler Ebene einführen, sollten sie diese an die neuen Regeln angleichen, um Reisenden Sicherheit zu bieten und Störungen zu verringern.
Darüber hinaus hat die Kommission auch die Vorschriften für die Kodierung von Impfzertifikaten angepasst. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass Impfzertifikate, die den Abschluss der ersten Impfserie belegen, immer von Impfzertifikaten unterschieden werden können, die nach einer Auffrischungsdosis ausgestellt wurden.
Auffrischungsdosen werden wie folgt gekennzeichnet:
- 3/3 für eine Auffrischungsdosis nach einer ersten Impfserie mit zwei Einzeldosen.
- 2/1 für eine Auffrischungsdosis nach der Impfung mit einer Einzeldosis oder der Verabreichung einer Dosis eines aus zwei Einzeldosen bestehenden Impfstoffs an eine genesene Person.