Arbeiten und Deutsche Rente: Neue Regeln beim Hinzuverdienst

22. Dezember 2022

Ab 1. Januar 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Grenzen deutlich angehoben. Das teilt die Bundesregierung auf ihrer Internetseite mit.

Vorgezogene Altersrente / Frührente

In Deutschland ist es möglich schon vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter, die gesetzliche Rente zu bekommen. Oft bedeutet das, dass die Rente dann etwas niedriger ausfällt – die Rentenversicherung nennt das „Abschläge“. Diese Abschläge wird es auch künftig weitergeben, nur das was man hinzuverdienen darf, ändert sich: Arbeitseinkommen wird nicht mehr auf Altersrenten, egal ob vorgezogen oder nicht, angerechnet: Frührentner mit einem Nebenjob können also ab dem kommenden Jahr (2023) beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Vor der Coronapandemie galt bei Frührentnern eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Jahr vor. Während der Corona-Krise galt eine deutlich hochgesetzte Grenze.

Rentner im regulären Rentenalter durften grundsätzlich schon unbegrenzt hinzuverdienen.

Erwerbsminderungsrente

Im Bereich der Erwerbsminderungsrenten gibt es weiterhin Begrenzungen. Allerdings werden auch hier die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich ausgeweitet. Die deutsche Rentenversicherung teilt auf ihrer Internetseite hierzu folgende Grenzen mit: „Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von rund 35.650 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von rund 17.820 Euro.“ Ganz wichtig zu beachten sei hier jedoch, „dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen.“ Mehr Geld verdienen dürfen, heißt also nicht, dass man mehr Stunden arbeiten darf! Um seinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente trotz Zuverdienst nicht zu gefährden, empfiehlt sich immer der Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung.

Rente und grenzüberschreitende Arbeit

Bitte beachten Sie, dass bei der Bewertung in welchem Land Sie sozialversichert sind, arbeiten immer höher bewertet wird als ein Rentenbezug! Nicht-Aktive wie Rentner sind normalerweise im Wohnland sozialversichert. Ihre Krankenversicherung richtet sich danach, aus welchem Land die Rente kommt. Arbeitet man nun in einem anderen Land als seinem Wohnland, wird man im Beschäftigungsland sozialversicherungs- und krankversicherungspflichtig. Das hat auch Konsequenzen für die Beitragszahlungen. Lassen Sie sich also vorab gut beraten. Den Kontakt zum GrenzinfoPunkt in Ihrer Nähe, finden Sie hier.

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