Einwohner von Deutschland und Belgien müssen bei einer niederländischen Steuererklärung nicht mehr in jedem Fall eine Einkommenserklärung in den Niederlanden einreichen. Mit Beginn 2024 kann auf eine Einkommenserklärung verzichtet werden, wenn in den Vorjahren die Voraussetzungen für eine qualifizierende ausländische Steuerpflicht erfüllt waren.
So wird eine ausländische Einkommenserklärung nur noch dann nötig vorzulegen, wenn die niederländischen Steuerbehörden eine Prüfung durchführen oder die Voraussetzungen für die qualifizierende ausländische Steuerpflicht erst seit kurzem erfüllt sind. In diesen Fällen fordern die Behörden das Formular an.
Wenn die ausländische Steuerbehörde das Einkommensformular nicht ausstellt, ist es möglich, die ausländischen Einkünfte durch einen entsprechenden Steuerbescheid, bzw. eine Steuererklärung nachzuweisen.
Dieser Beschluss gilt rückwirkend ab dem Steuerjahr 2018. Dadurch können viele Steuererklärungen, bei denen eine Einkommenserklärung fehlt, schneller bearbeitet werden.
Was ist die qualifizierende ausländische Steuerpflicht?
Wenn jemand, der nicht in den Niederlanden wohnt, aber mit 90 % oder mehr seines Einkommens in den Niederlanden besteuert wird, kann er als qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger betrachtet werden. Dies bedeutet, dass eine Steuererklärung in den Niederlanden abgegeben werden kann, die die in den Niederlanden verfügbare Steuervorteile enthält. Dazu gehört nicht nur der Hypothekenzinsabzug, sondern auch der Steuervorteil durch die Lohnsteuergutschrift. Sind die Bedingungen nicht erfüllt, ist man ausländischer Steuerpflichtiger, und es gibt weit weniger Steuervorteile.