Ab dem 28. April 2026 können Sie die belgische Steuererklärung zur Personensteuer für das Einkommensjahr 2025 (Veranlagungsjahr 2026) einreichen. Diese Steuererklärung ist für alle in Belgien ansässigen Personen verpflichtend.
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation gelten drei unterschiedliche Abgabefristen:
- Steuererklärung in Papierform: spätestens bis 30. Juni 2026
- Elektronische Steuererklärung über MyMinfin: spätestens bis 15. Juli 2026
- Elektronische Steuererklärung über MyMinfin mit besonderen Einkünften (z. B. ausländische Berufseinkünfte): spätestens bis 16. Oktober 2026
Beziehen Sie besondere Einkünfte, möchten die Steuererklärung jedoch in Papierform einreichen, bleibt die Frist vom 30. Juni 2026 weiterhin maßgeblich.
Erhalten Sie einen Vorschlag einer vereinfachten Steuererklärung, beziehen Sie besondere Einkünfte und möchten Sie von der verlängerten Abgabefrist bis zum 16. Oktober 2026 Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den Föderalen Öffentlichen Dienst (FÖD) Finanzen. Dies ist telefonisch unter +32 2 572 57 57 (Code 17001) möglich.
Für das korrekte Ausfüllen der Steuererklärung benötigen Sie unter anderem folgende Unterlagen:
- Ihre Jahresübersicht
- Gehaltsabrechnungen
- gegebenenfalls die Versicherungspolice der niederländischen Krankenversicherung
- steuerliche Bescheinigungen
Stellen Sie sicher, dass Sie diese Unterlagen rechtzeitig zusammentragen und sorgfältig aufbewahren. Falls erforderlich, können sie der Steuererklärung als Anlage beigefügt werden.
Für Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung können Sie sich an den FÖD Finanzen wenden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FÖD Finanzen leisten Unterstützung telefonisch oder in Ausnahmefällen nach vorheriger Terminvereinbarung. Dieser Service wird bis einschließlich 29. Juni 2026 angeboten. Einen Termin können Sie ganz einfach über folgende Website vereinbaren:
https://fin.belgium.be/de/privatpersonen/steuererklaerung/erklaerung-einreichen/steuererklaerung/termin-online-vereinbaren.
Wohnen Sie nicht in Belgien? Dann ist diese Steuererklärung für Sie nicht relevant. Die Steuererklärung der Nichtansässigen kann erst ab Anfang September 2026 eingereicht werden. In der Regel erhalten Sie hierzu eine Einladung per Post. Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung der Nichtansässigen endet am 20. November 2026.