Bundesrat billigt neue Grundsicherung – Reform des Bürgergelds beschlossen

23. Juni 2026

Der Bundesrat hat der umfassenden Reform des Bürgergeldsystems zugestimmt und damit den Weg für die Einführung einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende freigemacht. Die Neuregelung geht auf ein Gesetz der Bundesregierung zurück und soll die bisherige Sozialleistung schrittweise ablösen.

Für Grenzgänger ist es wichtig zu wissen, dass der Anspruch auf Sozialhilfeleistungen in ihrem Wohnsitzland zwar in der Regel (sehr) eingeschränkt ist, es aber grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen durchaus Möglichkeiten gibt (siehe am Ende des Artikels die in Deutschland geltenden Regelungen).

Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat gilt die Reform nun als beschlossen. Die gesetzlichen Änderungen sollen überwiegend zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Ziele der Reform: mehr Arbeitsvermittlungen, stärkere Mitwirkungspflichten

Mit der Einführung der neuen Grundsicherung verfolgt die Bundesregierung das Ziel, das bestehende System stärker auf Arbeitsmarktintegration auszurichten. Im Mittelpunkt stehen dabei der Grundsatz des „Forderns und Förderns“ sowie eine engere Verzahnung von Unterstützung und Eigenverantwortung.

Kern der Reform ist eine verstärkte Priorisierung der Arbeitsvermittlung. Jobcenter sollen künftig noch konsequenter prüfen, ob Leistungsberechtigte unmittelbar in Arbeit vermittelt werden können. Erst wenn dies nicht möglich ist, sollen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zum Einsatz kommen.

Änderungen bei Pflichten und Sanktionen

Die Reform sieht zudem eine Verschärfung der Mitwirkungspflichten vor. Leistungsberechtigte sollen stärker verpflichtet werden, aktiv an ihrer Arbeitsmarktintegration und Wiedereingliederung mitzuwirken.

Bei Pflichtverletzungen können künftig strengere Sanktionen greifen, darunter eine stärkere und längere Kürzung von Leistungen. Auch wiederholte Terminversäumnisse oder die Ablehnung zumutbarer Arbeit können konsequenter geahndet werden.

Umsetzung und Inkrafttreten

Die neue Grundsicherung ersetzt das bisherige Bürgergeld schrittweise. Neben der Umbenennung der Leistung sind umfangreiche Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vorgesehen.

Die Bundesregierung plant eine gestaffelte Umsetzung, wobei der Großteil der Regelungen ab Juli 2026 wirksam werden soll.

Hinweis für EU-Bürger

Die deutsche Grundsicherung ist grundsätzlich nicht in andere EU-Mitgliedstaaten exportierbar. Zudem erhalten EU-Bürger, die sich ausschließlich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten und hier nicht ausreichend gearbeitet haben, Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung) und SGB XII (Sozialhilfe) grundsätzlich erst nach einem fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.

Gleichzeitig ergibt sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dass die Beantragung von Sozialleistungen nicht automatisch zum Verlust des Aufenthaltsrechts führt. Die Behörden müssen stets die individuelle Situation prüfen. Weitere Informationen hierzu finden Sie bei der EU-Gleichbehandlungsstelle.

Weitere Informationen

Weiteren Informationen zur Reform finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.

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