Corona Maßnahmen: Steuerabkommen zwischen den Niederlanden, Deutschland und Belgien bis zum 1. Januar 2022 verlängert

17. September 2021

Infolge der Corona-Krise arbeiten viele Menschen zu Hause. Für angestellte Grenzgänger, die in ihrem Wohnsitzstaat von zu Hause aus arbeiten, wurde auf bilateraler Ebene eine Lösung mit Deutschland vereinbart. Die Niederlande und Deutschland haben sich darauf geeinigt, dass die Steuerpflichtigen abweichend vom Abkommen die zusätzlichen Heimarbeitstage in Verbindung mit Corona so behandeln können, wie sie unter normalen Umständen arbeiten würden (der „reguläre“ Arbeitszustand). Das Einkommen aus den zusätzlichen Heimarbeitstagen muss dann im anderen Land effektiv besteuert werden. Natürlich kann sich ein Steuerpflichtiger auf den wörtlichen Wortlaut des Abkommens berufen, der das Besteuerungsrecht auf den Wohnsitzstaat (Staat, in dem er arbeitet) verlagert. Diese Vereinbarung ist in einem Abkommen zwischen den zuständigen Behörden der Niederlande und Deutschlands festgelegt und galt vom 11. März bis zum 30. September und wird dann von Monat zu Monat verlängert, bis eines der beiden Länder die Vereinbarung kündigt.

Deutschland und die Niederlande haben weitere Konsultationen in dieser Angelegenheit geführt. Die Schlussfolgerung ist, dass die Laufzeit des Corona-Abkommens zwischen den Niederlanden und Deutschland, das unter anderem die Heimarbeit im Rahmen von Covid-19 regelt, am 9. September 2021 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurde.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, 15. September 2021

Die deutschsprachige Bestätigung der Verlängerung des Abkommens zwischen den Niederlanden und Deutschland finden Sie hier.

Belgien Niederlande

Belgien und die Niederlande haben dieses Abkommen ebenfalls bis zum 1. Januar 2022 verlängert. Weitere Informationen finden Sie hier.

Grenzinfopunkte in Ihrer Nähe