Corona-Maßnahmen in den Niederlanden ab dem 1. März

2. März 2021

Der strenge Lockdown in den Niederlanden bleibt bestehen, aber es wird einige Lockerungen geben.

Schulen

Ab 1. März 2021 können alle Schüler der Sekundarstufe mindestens einen Tag pro Woche zur Schule gehen. Für mbo-Studenten gilt vorerst ein Tag pro Woche. Wie bei den Grundschulen ist es die Absicht des Kabinetts, dass die Sekundarschulen und die berufliche Oberstufe (mbo) nicht mehr geschlossen werden.

Diejenigen, die im Bildungswesen arbeiten, konnten bereits vorrangig getestet werden und das wird auch so bleiben.

Der bso (buitenschoolse opvang) (Nachmittagsbetreuung / Hort) wird geschlossen bleiben, da dies zu einem zusätzlichen Kontakt zwischen Schülern verschiedener Schulen führt.

Kontakt Berufe

Personen mit Kontaktberufen, wie z. B. Friseure und Masseure, dürfen ihren Beruf ab 3. März 2021 wieder ausüben. Reservierungen müssen vorgenommen und die Gesundheit soll geprüft werden.

Die Ausweitung gilt auch für Fahrlehrer. Das bedeutet, dass man ab 3. März 2021 wieder Fahrstunden nehmen kann und jeder die praktische Prüfung ablegen kann. Für die theoretischen Prüfungen wird nun erarbeitet, wie diese möglichst bald auf sichere Weise abgelegt werden können.

Sexarbeiter(innen) dürfen ihren Beruf noch nicht ausüben.

Sport im Freien

Ab 3. März 2021 dürfen Personen bis zum 26. Lebensjahr auf Sportanlagen im Freien mit mehr als zwei Personen Sport treiben. Nicht im Wettbewerb, sondern mit der eigenen Mannschaft im eigenen Verein. Bisher war dies nur für Jugendliche bis 17 Jahren möglich.

Einkaufen nach Terminvereinbarung

Ab 3. März 2021dürfen die Geschäfte Kunden nach Terminvereinbarung empfangen. Es können sich maximal 2 Kunden pro Etage gleichzeitig im Geschäft aufhalten. Kunden müssen sich 4 Stunden vorher angemeldet haben. Ein Besuch dauert mindestens 10 Minuten.

Ausgangssperre

Die Ausgangssperre wird bis zum 15. März 2021 um 4:30 Uhr morgens verlängert.

Wegen der Ausgangssperre ist es weiterhin verboten, zwischen 21:00 Uhr abends und 04:30 Uhr morgens auszugehen. Die Bedingungen bleiben unverändert. Schüler und Lehrer, die im Prüfungsjahr an praktischen Kursen und der Erwachsenenbildung teilnehmen, sind ab 3. März 2021 von der Sperrstunde befreit.

 

Am Montag, dem 8. März 2021, wird das Kabinett beurteilen, welche Maßnahmen ab dem 16. März 2021 notwendig sind.

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