Das Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland regelt, welches Land Einkünfte aus dem anderen Land besteuern darf, so dass dieselben Einkünfte nicht doppelt besteuert werden.
Es sieht unter anderem vor, dass Renten- und Sozialversicherungsleistungen im Wohnsitzland des Versicherten besteuert werden, wenn diese Zahlungen weniger als 15.000 € brutto pro Jahr betragen. In Deutschland gibt es jedoch viele Leistungen, die netto ausgezahlt werden, wie z. B. das Krankengeld, das Arbeitslosengeld und das Elterngeld. Folglich muss ein Grenzgänger, der in den Niederlanden wohnt und eine solche Leistung aus Deutschland erhält, diese in den Niederlanden versteuern. Das bedeutet, dass dieser Grenzgänger viel weniger Einkommen hat, als ihm eigentlich zusteht.
Das Steuerabkommen wurde nun in diesem Punkt geändert, so dass diese Rechtsungleichheit ab dem 1. Januar 2023 entfällt. Die genannten Leistungen werden damit zukünftig nicht mehr in den Niederlanden besteuert.