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Deutsche Rente in den Niederlanden: Urteil zur Besteuerung liegt vor – Umsetzung noch offen

2. Juli 2026

Urteil des Hoge Raad 

Der Hoge Raad (niederländischer Oberster Gerichtshof) hat am 19. Juni 2026 ein Urteil zur Besteuerung deutscher Altersrenten in den Niederlanden gefällt. Im Fokus stehen insbesondere Renten mit einem Bruttojahresbetrag von unter 15.000 Euro. Das Urteil betrifft vor allem in den Niederlanden lebende Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beziehen.

Für welche Rentner ist dieses Urteil relevant? 

Nach Auffassung des Gerichts dürfen kleinere deutsche Altersrenten nicht pauschal in voller Höhe in den Niederlanden besteuert werden. Maßgeblich ist vielmehr, in welchem Umfang die Beiträge während der Erwerbsphase steuerlich absetzbar waren. Für Bezieherinnen und Bezieher einer deutschen gesetzlichen Rente kann es daher relevant sein, den steuerlich absetzbaren Anteil der früher gezahlten Beiträge zu prüfen, da dieser Einfluss auf die Besteuerung der Rentenzahlungen in den Niederlanden haben kann.

Wichtig

Wie das Urteil konkret in der Praxis umgesetzt wird, ist derzeit noch offen. Die niederländische Steuerbehörde (Belastingdienst) prüft aktuell die Entscheidung und deren Folgen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen weder verbindliche Anwendungshinweise noch konkrete Verfahrensregelungen vor.

Auch die GrenzInfoPunkte verfügen aktuell über keine weitergehenden Informationen zur praktischen Handhabung durch die Behörden und können daher noch keine Beratung zur Umsetzung geben. Sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen, werden die GrenzInfoPunkte darüber informieren.

Dieser Artikel wurde aufgrund von Korrekturen am 03.07.2026 aktualisiert.

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