Die Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Dadurch können auch die Angestellten zwischen Deutschland und Belgien auch weiterhin grenzüberschreitend im Home-Office arbeiten ohne steuerliche Nachteile zu erfahren.
Ob eine weitere Verlängerung folgt, wird zum Jahresende von den Verantwortlichen Behörden neu bewertet.
Die Schriftfassung des Beschlusses zur Verlängerung finden Sie hier:
Bundesministerium der Finanzen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2021-09-29-Belgien-Abkommen-DBA-Verlaengerung-Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.html
Föderaler öffentlihcer Dienst FINANZEN in Belgien:
https://finanzen.belgium.be/de/privatpersonen/international/grenzg%c3%a4nger/vereinbarungen-covid-19