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Deutschland-Belgien: Corona-Regelung für Home-Office bis 31.12.2021 verlängert

30. September 2021

Die Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Dadurch können auch die Angestellten zwischen Deutschland und Belgien auch weiterhin grenzüberschreitend im Home-Office arbeiten ohne steuerliche Nachteile zu erfahren.

Ob eine weitere Verlängerung folgt, wird zum Jahresende von den Verantwortlichen Behörden neu bewertet.

 

Die Schriftfassung des Beschlusses zur Verlängerung finden Sie hier:

Bundesministerium der Finanzen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2021-09-29-Belgien-Abkommen-DBA-Verlaengerung-Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.html

Föderaler öffentlihcer Dienst FINANZEN in Belgien:
https://finanzen.belgium.be/de/privatpersonen/international/grenzg%c3%a4nger/vereinbarungen-covid-19

 

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