Ab dem 1. Oktober wird die Einkommensgrenze für Minijobs in Deutschland von 450 Euro auf 520 Euro pro Monat angehoben. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen kleinen Nebenjob ausüben, mehr Lohn erhalten können, bevor Beiträge und Steuern darauf gezahlt werden müssen.
Diese Erhöhung steht im Zusammenhang mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 € pro Stunde ab dem 1. Oktober. Würde die Einkommensgrenze für den Minijob nicht angehoben werden, müssten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger Stunden als bisher arbeiten. Mit dieser Erhöhung können sie maximal 10 Stunden pro Woche arbeiten.
Minijob und Arbeit in den Niederlanden
Wohnort Niederlande
Wenn Beschäftigte, die in den Niederlanden wohnen und dort arbeiten, daneben auch einen Minijob in Deutschland haben, sind sie in vielen Fällen in den Niederlanden krankenversichert und bauen AOW (Rente) in den Niederlanden auf. Das führt dazu, dass der Minijob in Deutschland kein beitragsfreies Einkommen ist. Auf diesen Minijob sind in den Niederlanden Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Deutsche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen sich dann bei den niederländischen Steuerbehörden anmelden und dort die Beiträge nach niederländischem Recht abführen. Auf dieses Einkommen müssen die Beschäftigten in den Niederlanden Sozialversicherungsbeiträge zahlen. In Deutschland müssen sie keine Steuern zahlen, aber das Gehalt wird auf die Progression in den Niederlanden angerechnet, so dass auf das niederländische Einkommen möglicherweise ein höherer Steuersatz gezahlt werden muss. Dies gilt auch, wenn eine Person in den Niederlanden wohnt und Arbeitslosengeld vom UWV bezieht.
Wohnort Deutschland
Wohnen die Beschäftigten in Deutschland, muss geprüft werden, ob sie in Deutschland oder in den Niederlanden sozialversichert sind. Hier gilt die so genannte 25%-Regel. Arbeitet die beschäftigte Person zu 25 % oder mehr in Deutschland, ist sie in Deutschland sozialversichert. Dies bedeutet, dass der niederländische Arbeitgeber nach deutschem Recht Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse der beschäftigten Person abführen muss. Sie ist dann in den Niederlanden nicht mehr krankenversichert und baut in Deutschland eine Altersrente auf. Das niederländische Gehalt wird in den Niederlanden besteuert, in Deutschland muss jedoch keine Steuer gezahlt werden. Die beschäftigte Person erfüllt wahrscheinlich nicht mehr die Bedingungen für eine qualifizierte ausländische Steuerpflicht und hat daher keinen Anspruch mehr auf viele Steuervorteile in den Niederlanden.
Arbeitet die beschäftigte Person weniger als 25 % der Arbeitszeit in Deutschland, unterliegt sie der niederländischen Sozialversicherung und der deutsche Arbeitgeber muss Sozialversicherungsbeiträge an die niederländischen Steuerbehörden abführen. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer muss in den Niederlanden Sozialversicherungsbeiträge für die Volksversicherungen auf das Minijob-Gehalt entrichten. In Deutschland muss keine Steuer gezahlt werden. Die beschäftigte Person erfüllt in den Niederlanden wahrscheinlich nicht mehr die Bedingungen für eine qualifizierte ausländische Steuerpflicht und hat fast keine Steuervorteile.
Lassen Sie sich informieren
Dies zeigt, dass ein Minijob in Deutschland im grenzüberschreitenden Kontext viele Tücken mit sich bringt. Es ist daher ratsam, sich vor der Aufnahme eines Minijobs in Deutschland bei einem GrensInfoPunt zu informieren, gerade wenn Einkommen aus den Niederlanden bezogen wird oder der Wohnsitz in den Niederlanden liegt.