Deutschland: neuer Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023

3. Juli 2023

Zum 1. Juli 2023 steigen die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Damit sollen die wachsenden Kosten und Verbesserungen bei den Leistungen ab 2024 finanziert werden. Gleichzeitig sollen Eltern mit mehr als einem Kind durch Abschläge entlastet werden.

Der Basissatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigt zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent. Der Kinderlosenzuschlag wird von 0,35 Prozent auf 0,6 Prozent erhöht. Für Kinderlose steigt damit der Pflegeversicherungsbeitrag auf 4 Prozent. Personen mit einem Kind zahlen künftig einen Beitrag von 3,4 Prozent. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Nach der jeweiligen Erziehungsphase entfällt der Abschlag wieder. Der Arbeitgeberanteil beträgt jeweils 1,7%.

Es gelten somit folgende Beitragssätze:

Mitglieder ohne Kinder = 4,00% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%)
Mitglieder mit 1 Kind = 3,40% (lebenslang) (AN-Anteil: 1,7%)
Mitglieder mit 2 Kindern = 3,15% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45%)
Mitglieder mit 3 Kindern = 2,90% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2%)
Mitglieder mit 4 Kindern = 2,65% (Arbeitnehmer-Anteil 0,95%)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern = 2,40% (Arbeitnehmer-Anteil 0,7%)

 

Weitere Informationen und einen umfassenden Überblick über die Prozentsätze finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

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