Die 3G-Regel gilt in den deutschen Betrieben

24. November 2021

Seit dem 22. November besteht in den deutschen Betrieben eine 3G-Pflicht. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer am deutschen Arbeitsplatz vor Arbeitsantritt geimpft, genesen oder getestet sein muss.  Personen, die nicht geimpft sind oder dies nicht nachweisen wollen, müssen täglich getestet werden. Letzteres gilt auch für Grenzgänger, die keine Impfbescheinigung oder Genesungsbescheinigung vorlegen können. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen ebenfalls der Testpflicht nachkommen. Die Arbeitnehmer sind selbst dafür verantwortlich, diese Tests zu veranlassen. Zu diesem Zweck können sie unter anderem die Testmöglichkeiten nutzen, die ein deutscher Arbeitgeber mindestens zweimal pro Woche anbieten muss, oder die kostenlosen Bürgertests. Die Arbeitgeber müssen die 3G-Regelung am Arbeitsplatz überprüfen und schriftlich dokumentieren. Verstöße können mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Die genauen Regelungen können Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nachlesen.

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