Das Coronavirus hat nach wie vor erhebliche Folgen für unsere Gesellschaft und Wirtschaft. Am Montag, dem 6. Juli, begann daher die zweite Antragsfrist NOW. Arbeitgeber können bis zum 31. August 2020 einen weiteren NOW-Zuschuss beantragen. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Mitarbeiter weiterhin zu bezahlen. Der zweite NOW-Zuschuss gilt für einen Zeitraum von 4 Monaten (Juni, Juli, August und September 2020).
Die Regierung erstattet bis zu 90 Prozent der Lohnkosten, abhängig vom Umsatzverlust eines Unternehmens. Unternehmen können sich nur dann für NOW 2.0 bewerben, wenn sie mit Umsatzeinbußen von mindestens 20 Prozent rechnen. Der Antrag muss bei der UWV eingereicht werden. Weitere Informationen über das Antragsverfahren, die Bedingungen und Verpflichtungen können Sie hier nachlesen.