15.11.2019

Info: Wohnen in Deutschland und AOW-Altersrente aus den Niederlanden

 

Die Sociale Verzekeringsbank (SVB) hat sich bezüglich des Antrags auf Befreiung von der niederländischen Lohnsteuer an viele deutsche Bewohner gewendet, die eine niederländische AOW-Rente erhalten. Was genau bedeutet das und gilt das auch für Sie?

Wenn Sie in Deutschland wohnen und eine AOW-Rentenleistung aus den Niederlanden erhalten, stellt sich die Frage, in welchem Land Sie Ihre Rente versteuern müssen. Das ist im Steuerabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden geregelt.

Die Regelung ist prinzipiell sehr einfach. Wenn alle Rentenzahlungen aus den Niederlanden einen jährlichen Betrag von 15.000,00 € brutto übersteigen, müssen Sie in den Niederlanden die Lohnsteuer zahlen. Sind die Leistungen geringer, müssen Sie die Lohnsteuer in Deutschland zahlen. Niederländische Beamtenpensionen werden nicht angerechnet.

Die Sociale Verzekeringsbank ist verpflichtet, die Lohnsteuer einzubehalten, es sei denn, Sie haben bei den niederländischen Steuerbehörden eine Befreiung beantragt. Die SVB hat allerdings festgestellt, dass viele das nicht getan haben und Rentner oftmals ungerechtfertigterweise Steuern in den Niederlanden zahlen. Daher werden diese Rentner gebeten, die Befreiung bei den niederländischen Steuerbehörden zu beantragen.

Der Freistellungsantrag kann von der Website des niederländischen Finanzamtes heruntergeladen werden (nur auf Niederländisch):  https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/prive/internationaal/verzoek_vrijstelling_inhouding_loonbelasting_premie_volksverzekeringen. Außerdem muss das Formular zum steuerlichen Wohnsitz in Deutschland heruntergeladen werden. Mit den zwei ausgefüllten Formularen können Sie den Antrag auf Befreiung von der Lohnsteuer stellen.

Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen dieser Formulare haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt in Heerlen, Telefon 0031 55 5385385. Sie können sich auch an einen der GrenzInfoPunkte wenden. Die Adressen und Telefonnummern finden Sie auf unserer Website: www.grenzinfopunkt.eu.

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