Ab 18. Februar 2022:
- Das Gastgewerbe und die Kulturbranche dürfen bis 1 Uhr geöffnet bleiben.
- In überdachten Veranstaltungsorten für bis zu 500 Personen entfallen die Verpflichtungen, einen festen Sitzplatz zu haben, und die Verpflichtung, einen Mundschutz zu tragen.
- Bei Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich mit mehr als 500 Personen muss jeder einen festen Sitzplatz haben, und beim Umhergehen ist ein Mundschutz vorgeschrieben.
- Für Veranstaltungsorte im Freien gibt es keine Höchstzahl von Besuchern mehr.
- Mundschutzpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Flugzeugen und Flughäfen bleibt vorerst bestehen
- Die Empfehlung, zu Hause zu arbeiten, wird auf maximal die Hälfte der Zeit gelockert.
- Die obligatorische Isolierung nach einer Infektion wird von sieben auf fünf Tage verkürzt (sofern man keine Beschwerden hat)
Ab 25. Februar 2022:
- Der Corona Ausweis wird innerhalb der Niederlande nicht mehr benötigt, ist aber für Reisen ins Ausland erforderlich.
- Für große Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 500 Personen ohne festen Sitzplatz ist ein Coronatest erforderlich. Dies gilt nicht für Durchgangsorte wie Messen.
- Streichung der Eineinhalb-Meter-Regel.
- Für den Gastronomie- und Kulturbereich gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
- Mundschutz ist nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Flugzeugen und auf Flughäfen vorgeschrieben.