Erleichterung der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden

16. Februar 2022

Ab 18. Februar 2022:

  • Das Gastgewerbe und die Kulturbranche dürfen bis 1 Uhr geöffnet bleiben.
  • In überdachten Veranstaltungsorten für bis zu 500 Personen entfallen die Verpflichtungen, einen festen Sitzplatz zu haben, und die Verpflichtung, einen Mundschutz zu tragen.
  • Bei Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich mit mehr als 500 Personen muss jeder einen festen Sitzplatz haben, und beim Umhergehen ist ein Mundschutz vorgeschrieben.
  • Für Veranstaltungsorte im Freien gibt es keine Höchstzahl von Besuchern mehr.
  • Mundschutzpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Flugzeugen und Flughäfen bleibt vorerst bestehen
  • Die Empfehlung, zu Hause zu arbeiten, wird auf maximal die Hälfte der Zeit gelockert.
  • Die obligatorische Isolierung nach einer Infektion wird von sieben auf fünf Tage verkürzt (sofern man keine Beschwerden hat)

Ab 25. Februar 2022:

  • Der Corona Ausweis wird innerhalb der Niederlande nicht mehr benötigt, ist aber für Reisen ins Ausland erforderlich.
  • Für große Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 500 Personen ohne festen Sitzplatz ist ein Coronatest erforderlich. Dies gilt nicht für Durchgangsorte wie Messen.
  • Streichung der Eineinhalb-Meter-Regel.
  • Für den Gastronomie- und Kulturbereich gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.
  • Mundschutz ist nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Flugzeugen und auf Flughäfen vorgeschrieben.
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