In Deutschland werden Grundstücke neu bewertet. So will es das neue Bewertungsgesetz. Dafür müssen Immobilien- und Grundstückseigentümer beim Finanzamt – zuständig ist das Lagefinanzamt des Grundstücks – eine Erklärung über ihr Grundstück abgeben. Neben der Einkommenssteuererklärung wird für Eigentümer im Jahr 2022 also eine zweite Steuererklärung fällig.
Das Gesetz bestimmt, dass die Grundsteuererklärung in der Regel elektronisch erfolgen muss (§228, Abs. 6). Das bedeutet, dass die Angaben über ELSTER und nur in sehr wenigen Härtefällen auf Papier erfolgen. Der Gesetzgeber hat den Bundesländern ermöglicht, eigene Verfahren zu erlassen. Je nach Bundesland sind also unterschiedliche Angaben über das Grundstück und die Bebauung zu machen. Grund genug sich jetzt schon mit der Thematik auseinander zu setzen. Das Land NRW folgt dem Bundesmodell.
Die bisher herangezogenen Daten zur Ermittlung für die Grundsteuer sind schon sehr alt: Die Werte stammen aus dem Jahr 1964 (für Westdeutschland) und 1935 (für Ostdeutschland). Die neuen Werte, die die Verhältnisse zum Stichtag 1.1.2022 wiedergeben sollen, müssen nun die Finanzämter ermitteln. Dafür müssen Eigentümer eine Erklärung einreichen. Möglich wird das in der Zeit von Anfang Juli bis Ende Oktober 2022 sein. Die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung kann zum Beispiel durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Heißt, nicht jeder der eine Erklärung machen muss, wird auch angeschrieben. Bei Nichtabgabe schätzt das Finanzamt den Wert, was zu höheren Beträgen zu Ungunsten der Eigentümer führen kann. Ein Einspruch ist zwar möglich, aber auch dann muss in der Folge eine digitale Erklärung gemacht werden.
Höhe ungewiss – besser Rücklagen bilden
Ab Januar 2025 wird dann die Grundsteuer mit den neuen Werten erhoben. Wie hoch die eigentliche Grundsteuer ab 2025 aussehen wird, kann heute keiner sagen. Es empfiehlt sich Rücklagen zu bilden. Der Einheitswert ist schließlich nur ein Teil, der für die Berechnung der Grundsteuer nötig ist. Der Einheitswert wird noch mit einem Faktor multipliziert – dem so genannten Hebesatz. Die Kommunen dürfen den Hebesatz selbst bestimmen und können so die Höhe der ihnen zustehenden Grundsteuer beeinflussen. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen. Je höher der Satz, umso höher die Grundsteuer, umso mehr Geld für die Kommune. Hohe Grundsteuern machen Kommunen für Unternehmen und Eigentümern unattraktiv. Daher gibt es auch Kommunen, die sich für relativ niedrige Hebesätze entscheiden.