Die niederländische Regierung macht allen in den Niederlanden lebenden Bürgerinnen und Bürgern mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, die nicht in den Niederlanden gemeldet sind, ein Impfangebot.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Alter: mindestens 18 Jahre
- Mindestens 1 Monat Aufenthalt in den Niederlanden
- Keine Anmeldung bei einer Gemeinde oder beim Niederländischen Außenministerium
- Aufenthalt in den Niederlanden ist mindestens für einen Zeitraum geplant, der es erlaubt, auch die 2. Impfdosis (falls erforderlich) in den Niederlanden zu erhalten
- Beim Impftermin Vorlage eines gültigen Reisepasses oder eines anderen gültigen Ausweisdokuments
Ein Impftermin kann unter folgender Rufnummer telefonisch vereinbart werden (7 Tage die Woche, zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr): 0800-7070