Wenn ein deutsches Unternehmen einen Arbeitnehmer, der in Deutschland lebt, in den Niederlanden beschäftigt, ist das Gehalt in den Niederlanden zu versteuern. Das ist die Hauptregel. Es kann aber sein, dass sich die Steuerpflicht des Arbeitnehmers nicht in die Niederlande verschiebt. Das ist z. B. dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer weniger als 183 Tage innerhalb einer Periode von 12 Monaten in den Niederlanden arbeitet. Arbeitet er aber mehr als 183 Tage innerhalb einer Periode von 12 Monaten in den Niederlanden, dann verschiebt sich die Steuerpflicht in die Niederlande.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer arbeitet ab dem 01.08.2023 fünf Monate in den Niederlanden und arbeitet in dieser Periode 100 Tage in den Niederlanden.
Im Jahr 2024 arbeitet der Arbeitnehmer die ersten vier Monate in den Niederlanden mit einer Anzahl von 88 Arbeitstagen. Da er in diesem Fall in der Periode von 12 Monaten 188 Tage in den Niederlanden gearbeitet hat, wird die Steuerpflicht in die Niederlande verschoben.
Betriebsstätte in den Niederlanden
Die Besteuerung geht ab dem ersten Arbeitstag in die Niederlande über, wenn der Arbeitgeber in den Niederlanden eine Betriebsstätte hat und die Arbeiten für einen formellen- oder materiellen Arbeitgeber in den Niederlanden verrichtet werden. Deshalb werden Leiharbeiter, die von einer deutschen Zeitarbeitsfirma in die Niederlande verliehen werden, ab dem ersten Tag in den Niederlanden versteuert.