Wollen Sie als selbstständiger Unternehmer in Deutschland tätig werden, müssen Sie sich mit den deutschen Steuergesetzen und dem deutschen Sozialversicherungssystem auseinandersetzen. Wo Sie Steuern zahlen müssen, hängt vom Einzelfall ab und steht im Zusammenhang mit dem Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA), das Deutschland und die Niederlande abgeschlossen haben. Wenn Sie eine Betriebsstätte in den Niederlanden haben, müssen Sie sehr wahrscheinlich nur in den Niederlanden Steuern zahlen. Erzielen Sie weniger als 25 % Ihres Einkommens in den Niederlanden, fallen Sie unter die deutsche Sozialversicherung. Sie müssen sich selbst um Ihre Rentenversicherung kümmern und in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen. Die niederländische Sozialversicherungspflicht besteht dann nicht mehr.
Wenn Sie weiterhin das niederländische Gesundheitssystem in Anspruch nehmen möchten, besteht die Möglichkeit, eine freiwillige Krankenversicherung bei einer deutschen Krankenkasse abzuschließen. Damit können Sie nämlich das niederländische Gesundheitssystem nutzen (so als wären Sie in den Niederlanden versichert).
Als Unternehmer in Deutschland tätig zu werden, kann eine komplizierte Angelegenheit sein, darum ist es ratsam, sich vorher in Versicherungsfragen bei einem darauf spezialisierten Wirtschaftsprüfer oder einem Steuerberater zu informieren. Dort kann man Sie auch mit weiteren Informationen zu den Unterschieden bei den steuerlichen Absetzmöglichkeiten etwa eines Firmenwagens versorgen.
Sie können bei einer Krankenkasse eventuell eine freiwillige Krankenversicherung abschließen oder sich auch privat versichern. Wenn Sie eine freiwillige Versicherung bei einer Krankenkasse abschließen, können Sie auch eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Im Allgemeinen ist eine freiwillige Krankenversicherung bei einer Krankenkasse vorteilhafter, weil Sie dann weiterhin in den Niederlanden das Gesundheitssystem und das AWBZ nutzen können. Mit einer Privatversicherung ist das nicht möglich.
Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich eventuell freiwillig gesetzlich rentenversichern für sowohl Altersrente, Hinterbliebenenrente als auch für die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Eine Rentenversicherung können Sie natürlich auch privat abschließen.
Wenn Sie außer Ihrer Unternehmertätigkeit auch noch abhängig beschäftigt sind, entscheidet das Arbeitsverhältnis, wo Sie sozialversichert sind. Die Entscheidung in diesem Zusammenhang ist unabhängig davon, ob Sie auch als Selbstständiger in Deutschland oder den Niederlanden tätig sind.
Selbständig machen oder Unternehmen gründen in Deutschland
Außerdem beschäftigen sich auch andere Einrichtungen mit der Begleitung von Unternehmern, die jenseits der Grenze tätig werden möchten. In den Niederlanden können Sie viele Informationen bei der Kamer van Koophandel bekommen, in Deutschland u.a. bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) sowie der Kreishandwerkerschaft.
Wer sich in Nordrhein Westfalen selbständig machen möchte oder ein Unternehmen gründen möchte finden viele Informationen bei der Einheitlichen Ansprechpartner.