Wenn ein niederländisches Unternehmen einen Arbeitnehmer, der in den Niederlanden lebt, in Deutschland beschäftigt, ist das Gehalt in Deutschland zu versteuern. Das ist die Hauptregel. Es kann aber sein, dass sich die Steuerpflicht des Arbeitnehmers nicht nach Deutschland verschiebt. Das ist z. B. dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer weniger als 183 Tage innerhalb einer Periode von 12 Monaten in Deutschland arbeitet. Arbeitet er aber mehr als 183 Tage innerhalb einer Periode von 12 Monaten in Deutschland, dann verschiebt sich die Steuerpflicht nach Deutschland
Beispiel
Ein Arbeitnehmer arbeitet ab dem 01.08.2016 fünf Monate in Deutschland und arbeitet in dieser Periode 100 Tage in den Deutschland. Im Jahr 2017 arbeitet der Arbeitnehmer die ersten vier Monate in Deutschland mit der Anzahl von 88 Arbeitstagen. Da er in diesem Fall in der Periode von 12 Monaten 188 Tage in Deutschland gearbeitet hat, wird die Steuerpflicht nach Deutschland verschoben.
Betriebsstätte in Deutschland
Die Besteuerung geht ab dem ersten Arbeitstag nach Deutschland über, wenn der Arbeitgeber in Deutschland eine Betriebsstätte hat und die Arbeiten für einen formellen- oder materiellen Arbeitgeber in Deutschland verrichtet werden. Deshalb werden Leiharbeiter, die von einer niederländischen Zeitarbeitsfirma nach Deutschland verliehen werden, ab dem ersten Tag in Deutschland versteuert.