Arbeitnehmer*innen in Deutschland kennen es: Wer arbeitet und sein krankes Kind Zuhause betreuen muss, bekommt in vielen Fällen Kinderkrankengeld. Bezahlt wird diese Lohnersatzleistung von der gesetzlichen Krankenkasse. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass Kind entweder in Deutschland oder den Niederlanden gesetzlich krankenversichert ist und das betreuende Elternteil in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung hat. Außerdem muss in jedem Fall ein ärztliches Attest vorliegen.
Das war bisher für Grenzarbeiter*innen ein großes Problem, da der niederländische Hausarzt keine Bescheinigungen ausstellen darf. Dank des niederländischen UWV gibt es nun jedoch eine pragmatische Lösung.
Was man als Einwohner der Niederlande machen muss, um eine Bescheinigung vom UWV zu bekommen, lesen Sie hier.
Hintergründe zur Problematik gibt es im Video, dass unlängst von der Europäischen Kommission auf YouTube veröffentlicht wurde.