Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzung zum deutschen Kindergeld für Menschen mit relativ geringem Einkommen. Wer im Ausland wohnt, aber in Deutschland Anspruch auf Kindergeld hat, verliert seinen Anspruch auf Kinderzuschlag nach dem 30. Juni 2022.
Ab dem 1. Juli 2022 wird diese Leistung nur noch Personen mit Wohnsitz in Deutschland zugesprochen. Die deutsche Regierung setzt den Kinderzuschlag nicht mehr mit den Familienleistungen der europäischen Verordnung gleich. Vielmehr wird er als soziale Grundsicherung in Deutschland angesehen. Daher ist er nicht mehr mit einer regulären Familienleistung gleichzusetzen und steht auch exklusiv den Einwohnern der Bundesrepublik Deutschland zu.