Ab 2021 wird es Änderungen bei der Beantragung von A1-Formularen geben. Das meldet die Techniker Krankenkasse in Ihrem Online-Service für Firmenkunden.
Eine digitale Meldung sei demnach dann auch für Beamte, Seeleute und Kabinenpersonal und auch bei gewöhnlicher Beschäftigung in mehreren Mitgliedstaaten vorgesehen.
Aus deutscher Sicht müsse zudem die A1-Bescheinigung ab Januar 2021 nicht mehr ausgedruckt werden. Der entsprechende Artikel im vierten Sozialgesetzbuch wurde dahingehend angepasst, dass der Arbeitgeber die Bescheinigung “der beschäftigten Person unverzüglich zugänglich macht”.
Da bei Kontrollen im Ausland dennoch nach der A1-Erklärung gefragt werden kann, ist es sinnvoll, dass die Arbeitnehmer im Ausland ihre A1-Erklärung trotzdem weiter dabeihaben.