– auch Anhebung der Minijob-Grenze geplant
Die Regierungsparteien in Deutschland wollen den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Mit seinem Referentenentwurf für ein Mindestlohnerhöhungsgesetz – MiLoEG hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun den ersten Schritt in diese Richtung gemacht. Abhängig von der Beratung und Abstimmung im Deutschen Bundestag würde der gesetzliche Mindestlohn zum 1.Oktober 2022 auf 12 Euro steigen.
Breits beschlossene Sache war die Anhebung des Mindeststundenlohns zum 1. Januar 2022 von € 9,60 auf € 9,82. Ebenso, dass ab 1. Juli 2022 der Mindeststundenlohn auf 10,45 € steigt.
Mindestlohn verpflichtend – wenige Ausnahmen
Der Zoll betont auf seiner Webseite, dass die Regelung rund um den Mindestlohn auch für Arbeitgeber aus dem Ausland gelten: „Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland oder im Ausland sind verpflichtet, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den allgemeinen Mindestlohn nach dem MiLoG zu zahlen, sofern nicht Regelungen nach dem AEntG oder dem AÜG vorrangig Anwendung finden.“
Anspruch auf den Mindestlohn hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer. Es gibt jedoch auch Personengruppen, die nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes gelten. Hierzu zählen zum Beispiel Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung oder Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, sowie Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Weitere Ausnahmen, Informationen und einen Mindestlohnrechner finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Auswirkungen auf den Minijob
Das Bundesarbeitsministerium hat angekündigt, dass auch die Verdienstgrenze für Minijobs am 1. Oktober 2022 von 450 auf 520 Euro im Monat steigen soll. Das bedeutet, dass Minijobber beim dann 520-Euro-Job und einem Lohn von 12 Euro pro Stunde etwa 42,3 Stunden pro Monat arbeiten können. Zurzeit können sie mit einem Stundenlohn von 9,82 Euro und einem 450-Euro-Job runde 45,8 Stunden pro Monat arbeiten können.
Höherer Mindestlohn in der Pflege
Anfang Februar 2022 hat sich die Pflegekommission einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Ab dem 1. September 2022 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in drei Schritten steigen. Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 14,15 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 15,25 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro pro Stunde. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt an, auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission die neuen Pflegemindestlöhne auf dem Weg einer Verordnung festzusetzen.