Wer in Deutschland wohnt und sich mit einem Minijob neben der Rente etwas hinzuverdienen möchte, sollte bei einer Rente aus den Niederlanden oder Belgien einige Dinge im Hinblick auf die Krankenversicherung beachten.
Rente aus Deutschland und den Niederlanden oder Belgien
Bezieht eine Person eine Rente sowohl aus Deutschland als auch aus den Niederlanden oder Belgien, ist sie in Deutschland krankenversichert. Meist ist sie Mitglied in der „Krankenversicherung der Rentner“. In einem solchen Fall sind bei Aufnahme eines Minijobs keine Besonderheiten zu beachten.
Rente nur aus den Niederlanden oder Belgien
Wird lediglich eine Rente aus den Niederlanden oder Belgien bezogen, liegt der Versicherungsschutz in dem Land, aus dem die Rente bezogen wird. Bei Aufnahme eines Minijobs ändert sich dies in der Regel. Ein angehender Minijobber sollte daher Kontakt zu seiner deutschen Vertragskrankenversicherung aufnehmen, um prüfen zu lassen, ob in Deutschland eine freiwillige Krankenversicherung abgeschlossen werden muss. Gibt es keine Vertragsversicherung, kann man sich an eine andere gesetzliche Krankenversicherung wenden. In den meisten Fällen führt ein Minijob zum Abschluss einer freiwilligen Krankenversicherung in Deutschland.
Die Deutsche Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland (DVKA) hat Merkblätter herausgegeben, die sich an Personen richten, die im EU-Ausland versichert sind und einen Minijob aufnehmen möchten. Die Merkblätter finden Sie hier.
Auch auf unserer Website finden Sie hierzu weitere Informationen.