Neue Coronaschutzverordnung ab 24. November 2021 in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in Kraft

26. November 2021

Ausweitung der 3G-Regelung und breite Einführung der 2G- und 2G-plus-Regelung im öffentlichen Leben

Die neuen Verordnungen sind das Ergebnis des Treffens zwischen Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder am 18. November und der Anpassung des deutschen Infektionsschutzgesetzes.

Nordrhein-Westfalen

Ab Mittwoch, 24. November, gilt in Nordrhein-Westfalen die neue Coronaschutzverordnung. Eine der wichtigsten Änderungen in der Verordnung ist die weitgehende Einführung der 2G-Regel (Nachweis der Impfung oder der Genesung).

Die 2G-Regelung gilt unter anderem für den Besuch von Weihnachtsmärkten, Kinos, Schwimmbädern, Saunen, Zoos und Vergnügungsparks. Unter anderem für Clubs, Diskotheken und Karnevalsfeiern gilt sogar 2G-plus. Dies bedeutet, dass neben dem Nachweis der Impfung oder der Genesung auch ein negativer Test erforderlich ist. Dies kann ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) sein.

Auch die 3G-Vorschriften werden ausgeweitet, z. B. für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmitteln oder den Besuch beim Friseur. Die 3G-Regel gilt auch am Arbeitsplatz, und die Arbeitnehmer müssen nach Möglichkeit von zu Hause aus arbeiten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landes Nordrhein-Westfalen. Einen vollständigen Überblick über die Regeln und Ausnahmen finden Sie in dieser Übersicht.

Niedersachsen

Auch in Niedersachsen wurden die Vorschriften erweitert und verschärft. Die Warnstufe 1 ist seit dem 24.11.2021 in Kraft. Somit muss in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens die 2G – Regel (genesen oder getestet) eingehalten werden.

Die wichtigsten Corona-Regelungen im Überblick für Niedersachsen sind in dieser Grafik zu sehen.

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