Neue Regeln rund um die Ein- und Ausreise

21. Februar 2022

Der niederländische Farbcode für Deutschland ist neuerdings grün. Endlich also wieder ohne Nachweis von hier nach da reisen? Nicht ganz, da die Regeln von Herkunfts- und Zielland beachtet werden müssen. Dennoch bringt die neue Regelung für die Einreise in die Niederlande großzügige Ausnahmen für nichttouristische Zwecke mit sich, so dass Grenzübertritte insgesamt erleichtert werden. Unterm Strich bleibt, dass Urlauber weiterhin auch für die Einreise in die Niederlande einen Nachweis brauchen.

Erleichtert wird das Reisen in die Niederlande aber auch für Touristen: Ab 25. Februar gibt es keine allgemeine Quarantänepflicht mehr bei der Rückkehr oder Einreise in die Niederlande. Ausgenommen hiervon sind nur noch Länder mit einer besorgniserregenden Virusvariante (Farbcode orange). Hier gilt: In diese Länder sollten nur unbedingt notwendige Reisen unternommen werden. Und: Reisende müssen nach ihrer Rückkehr aus einem solchen Land wieder in Quarantäne gehen.

Was gilt nun bei Einreise aus Deutschland in die Niederlande?

Um in die Niederlande einzureisen, braucht man nur noch einen Coronanachweis (geimpft, genesen oder getestet), wenn man länger als 12 Stunden in den Niederlanden bleibt oder mit gewerblichen überregionalen Verkehrsmitteln in die Niederlande einreist. Oder anders ausgedrückt: Nur noch Urlauber brauchen einen Nachweis.

Konkret sind unter anderem Kinder unter 12 Jahren, Menschen auf Durchreise ebenso von der Nachweispflicht ausgenommen wie Grenzarbeiter und -studenten. Auch für Transportpersonal und Reisende im grenzüberschreitenden regionalen Personenverkehr gilt, dass sie keinen Nachweis mehr brauchen.

Was gilt bei Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland?

Die Niederlande sind aus deutscher Sicht weiterhin Hochrisikogebiet. Grenzarbeiter und -studenten, Reisende auf Durchreise, Transportpersonal sowie Reisende, die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten oder in den Niederlanden waren, müssen sich nicht anmelden und auch nicht in Quarantäne. Geimpfte, Genesene und Kinder unter sechs Jahren haben keine Testpflicht. Nicht geimpfte Grenzarbeiter und -studenten, die täglich pendeln, müssen sich zweimal die Woche testen.

Ansonsten gibt es insbesondere für Urlauber allgemeine Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflichten.

Noch Fragen?

  • In Bezug auf die Ein- und Rückreise in die Niederlande können Reisende Nederlandwereldwijd, das Kontaktzentrum für auswärtige Angelegenheiten, unter der Telefonnummer +31 247 247 anrufen.
  • In Bezug auf die Ein- und Rückreise nach NRW können Reisende die Corona-Hotline anrufen unter: +49 211 9119 1001.
  • In Bezug auf de Ein- und Rückreise nach Niedersachsen können Reisende diese Telefonnummer anrufen: +49 511 120 6000.
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